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Steuerinformation



Existenzgründer

Im Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz sind einige steuerliche Änderungen und die Aufhebung vieler Informations- und Auskunftspflichten enthalten.
Der Krankengeldanspruch von freiwillig Versicherten richtet sich nach dem Einkommen des Vorjahres.
Mit dem Steuerbürokratieabbaugesetz will das Finanzministerium vor allem die elektronische Datenübermittlung zwischen Steuerzahlern und Finanzverwaltung weiter ausbauen.
Solange der Existenzgründer seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält, hat er auch für eine Betriebsgründung im Ausland Anspruch auf den Existenzgründerzuschuss.
Der Bundestag hat die Reform des GmbH-Rechts verabschiedet, die damit voraussichtlich im Herbst in Kraft treten kann.
Die Beweglichkeit eines Wirtschaftsguts muss hinreichend dokumentiert sein, damit ein Anspruch auf die Ansparabschreibung besteht.
Jeder Unternehmer hat einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf die Erteilung einer Steuernummer.
Der Gewinnzuschlag bei der Ansparrücklage lässt sich nicht durch eine unterjährige Auflösung der Rücklage vermeiden oder kürzen.
Auch wenn der Umsatz im laufenden Jahr sehr sicher wieder innerhalb der Kleinunternehmergrenze liegen wird, kommt es für den Kleinunternehmerstatus vor allem auf den Umsatz im Vorjahr an.
Da eine Steuernummer zwingend notwendig ist für die Teilnahme am Geschäftsverkehr, darf das Finanzamt deren Erteilung nicht verweigern.

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Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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Standorte

Kanzlei Herrsching

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Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
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Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

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Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
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