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Steuerinformation



Existenzgründer

Gründer einer Ich-AG müssen voraussichtlich ab November eine Tragfähigkeitsbewertung ihrer Gründungsidee vornehmen lassen.
Bei der Investitionszulage zählen für die Berechnung der Zahl der Arbeitnehmer auch Teilzeitkräfte.
Weiterbildungskosten, die vor der Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit entstehen, können unter Umständen als vorweggenommene Betriebsausgaben abgesetzt werden.
Mit einer kostenlosen CD-ROM können sich Existenzgründer über die rechtliche und wirtschaftliche Situation in den neuen EU-Mitgliedsstaaten informieren.
Die Ansparabschreibung für einen noch zu eröffnenden Betrieb setzt eine verbindliche Bestellung des Investitionsguts voraus.
Sich selbstständig machen, heißt nicht zwangsläufig, ein völlig neues Unternehmen zu gründen.
Vor einer Existenzgründung sollten Sie sich mit einigen Fragen auseinander setzen, damit die Gründung ein Erfolg wird.
Existenzgründer und Kleinunternehmer können eine Förderung für die Unternehmensberatung auch durch den Steuerberater erhalten.
Existenzgründer können jetzt in den ersten vier Jahren ihrer Tätigkeit einfacher befristete Arbeitsverträge abschließen.
Vor allem Existenzgründer und Kleinunternehmer sollen von den mit der aktuellen Steuerreform verquickten Arbeitsmarktreformen profitieren, insbesondere vom geänderten Kündigungsschutz.

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Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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Standorte

Kanzlei Herrsching

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Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

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Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung