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Steuerinformation



Personal, Arbeit und Soziales

Am 6. November 2015 ist das Steueränderungsgesetz 2015 in Kraft getreten, das Bundestag und Bundesrat im Herbst verabschiedet hatten. Mit dem Gesetz werden vor allem Änderungswünsche der Länder umgesetzt, für die im letzten Jahr keine Zeit mehr war.
Die für 2015 rückwirkend erhöhten Steuerfreibeträge werden weitestgehend beim Lohnsteuerabzug für Dezember 2015 für das ganze Jahr berücksichtigt.
Erneut gibt es einen Softwarefehler beim Bundeszentralamt für Steuern, der für eine noch unbekannte Zahl an Arbeitnehmern eine falsche Steuerklasse zur Folge hat.
Das Bundesfinanzministerium hat die Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen aktualisiert.
Ein Softwarefehler bei der Finanzverwaltung hat für rund 30.000 Arbeitnehmer im Juli zu deutlich höheren Lohnsteuerabzügen geführt. Der Fehler wird erst für die September-Lohnabrechnung in allen Fällen zuverlässig behoben sein.
Seit dem 1. August 2015 gelten zwei Erleichterungen bei der Aufzeichnungspflicht für die Arbeitszeit beim Mindestlohn.
Durch ein bürokratisches Versehen im Gesetzgebungsverfahren gibt es eine neue Meldepflicht in der Sozialversicherung bei einem Filialwechsel eines Arbeitnehmers.
Nachdem die Minijobzentrale kurzfristig die Umlagesätze erhöht hat, fallen ab September geringfügig höhere Lohnnebenkosten an, die beim Beitragsnachweis zu berücksichtigen sind.
In bestimmten Fällen soll die Pflicht zur Erfassung der geleisteten Arbeitsstunden gelockert werden - allerdings nur in bestimmten Branchen. Auch bei der Auftraggeberhaftung ist Besserung in Sicht.
Das Bundesfinanzministerium beantwortet Fragen zum Reisekostenrecht und stellt klar, dass Knabbereien im Flugzeug oder Zug nicht zu einer Kürzung der Verpflegungspauschale führen.

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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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