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Steuerinformation



Selbständige und Unternehmer

Die Finanzverwaltung rudert zurück und will bei deutschen Unternehmen keine Quellensteuer mehr auf Onlinewerbung über ausländische Anbieter einfordern.
Nur in Ausnahmefällen erfüllt die Miete für einen Messestand die Voraussetzungen für die gewerbesteuerliche Hinzurechnung.
Die bilanzsteuerliche Behandlung von Minder- oder Mehrrücknahmen von Pfandgut richtet sich künftig allein nach den Grundsätzen, die der Bundesfinanzhof aufgestellt hat.
Der Bundesfinanzminister hat angekündigt, die derzeit bis 2021 befristete Förderung für Elektro-Dienstwagen deutlich verlängern zu wollen.
Die Finanzverwaltung hat Details zur Zuordnung regelmäßig wiederkehrender Ausgaben klargestellt.
Mit zusätzlichen Regelungen für Limited-Gesellschaften und für die Erbschaftsteuer ist das Brexit-Steuerbegleitgesetz jetzt verabschiedet worden.
Eine Übertragung landwirtschaftlicher Nutzflächen an die künftigen Erben kann zu einer ungewollten Betriebsaufgabe mit einer Aufdeckung der stillen Reserven führen.
Eine Änderung des Wahlrechts über die ermäßigte Besteuerung nicht entnommener Gewinne ist auch bei einer späteren Änderung der Gewinnfeststellung nicht mehr möglich, wenn der Steuerbescheid des Folgejahres bereits bestandskräftig geworden ist.
Eine mehrfache Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung durch Verteilung der Geschäftstätigkeit auf mehrere unabhängige Gesellschaften ist nicht möglich.
Ein ärztlicher Bereitschaftsdienst bei Sportveranstaltungen und Beratung zu Gesundheitsgefahren im Vorfeld sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen.

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Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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Kanzlei Herrsching

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Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
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Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

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Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
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