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Steuerinformation



Einkommensteuer - Arbeitnehmer

Aufwendungen für Studienreisen und Fachtagungen sind nur dann abzugsfähig, wenn sie ausschließlich oder überwiegend beruflich oder betrieblich veranlasst waren.
Ein häusliches Arbeitszimmer und ein zusätzliches Büchermagazin werden steuerlich als Einheit bewertet.
Zuzahlungen des Arbeitnehmers für Sonderausstattungen eines überlassenen Firmen-Pkws sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der Pkw den beruflichen Erfordernissen entsprach.
Nur wenn das häusliche Arbeitszimmer der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist, ist eine Abzugsbeschränkung nicht anzuwenden.
Veräußerungsverluste beim beruflich veranlassten Verkauf eines Eigenheims sind keine Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit.
Zur Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft genügt es, dass Sie als Steuerpflichtiger sich mit Duldung Ihres Partners in dessen Wohnung dauerhaft aufhalten und sich finanziell an der Haushaltsführung beteiligen.
Wird dem Arbeitnehmer ein Kfz für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zur Verfügung gestellt, so ist dieser Vorteil steuerpflichtiger Arbeitslohn. Allerdings gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Seit Anfang des Jahres sind die Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen erhöht.
Aufwendungen für eine höhere Qualifikation in einem nicht ausgeübten Beruf sind keine Fortbildungskosten.
Nur in Ausnahmefällen sind Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten im Zivilprozess als außergewöhnliche Belastungen steuerlich zu berücksichtigen.

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Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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Kanzlei Herrsching

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