Service-Center

Steuerinformation



Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Im Rahmen einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt auch E-Mails mit steuerlichem Bezug verlangen, soweit diese den Charakter von Handels- und Geschäftsbriefen erfüllen.
Auch wenn eine sorgfältige schriftliche Festlegung von Vereinbarungen mit nahestehenden Personen und Gesellschaften immer anzuraten ist, handelt es sich dabei nicht um eine zwingende Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug.
In einem Pilotprojekt testet die Hessische Finanzverwaltung ein Verfahren, bei dem das Finanzamt den Steuerzahlern die Erstellung der Steuererklärung abnimmt.
Bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten soll die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wieder auf zehn Jahre verlängert werden.
Erteilt das Finanzamt mehreren Personen dieselbe verbindliche Auskunft, fällt dafür nur eine gemeinsame Gebühr an.
Neben der Anhebung der Entfernungspauschale und der Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll das Steueränderungsgesetz auch Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht bringen.
Alle am 4. August 2025 noch anhängigen Einsprüche zur Frage der Verfassungskonformität des Solidaritätszuschlags werden nun per Allgemeinverfügung zurückgewiesen.
Die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für bestimmte Umsätze ab 2025 hat eine Anpassung der Buchführungsregeln (GoBD) notwendig gemacht.
Neben der Veröffentlichung neuer Taxonomien für die E-Bilanz hat das Bundesfinanzministerium auch zur Übermittlungspflicht für Kontennachweise Stellung genommen, die für Wirtschaftsjahre nach 2024 gilt.
Die Steuerfahndung wertet aktuell Datenpakete verschiedener Plattformen und Agenturen aus, um insbesondere Influencer mit höheren Einkünften zu ermitteln, die sich bisher der Steuerpflicht entzogen haben.

Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung