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Steuerinformation



Haftungsrisiken bei Betriebsübernahme

Wenn Sie einen Betrieb übernehmen wollen, sollten Sie sich vorher im Hinblick auf eventuelle Haftungsrisiken wie bestehende Betriebsschulden und Betriebssteuern informieren.

Als Erwerber eines Betriebes haften Sie grundsätzlich für die beim Erwerb bereits bestehenden Betriebsschulden, wenn Sie den Betrieb fortführen. Zu diesen Betriebsschulden können auch betriebliche Steuerschulden gehören. Um solche Haftungsrisiken zu kontrollieren, zu beschränken oder auszuschließen, sollten Sie folgende Hinweise beachten:

  • Bezüglich Betriebssteuern:

    Sie haften für Betriebssteuern, die seit dem Beginn des letzten Kalenderjahres entstanden sind, das vor der Übereignung liegt, und die bis zum Ablauf eines Jahres nach der Anmeldung des Betriebes durch Sie festgesetzt oder angemeldet worden sind. Daher sollten Sie sich unbedingt vor Vertragsschluss beim Finanzamt informieren, welche Steuerschulden bestehen. Gegebenenfalls empfiehlt es sich auch, sich vom Verkäufer einen Nachweis erbringen zu lassen, dass keine Steuerschulden mehr bestehen.

  • Bezüglich Betriebsschulden:

    Die Haftung für allgemeine betriebliche Altschulden können Sie ausschließen, indem Sie gegenüber den einzelnen Gläubigern einen Haftungsausschluss erklären oder den Haftungsausschluss ins Handelsregister eintragen und bekannt machen lassen.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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