Service-Center

Steuerinformation



Einbringung von Mitunternehmeranteilen in GmbH zu Buchwerten

Sofern alle wesentlichen Betriebsgrundlagen auf die GmbH übergehen, lässt ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen die Einbringung eines Mitunternehmeranteils auch zu Buchwerten zu.

Nützlich für eine Umstrukturierung in der Krise ist ein Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen, das die Einbringung von Mitunternehmeranteilen in eine GmbH auch zu Buchwerten ermöglicht: Wird ein Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil gegen Sacheinlage in eine GmbH eingebracht, so darf das eingebrachte Betriebsvermögen mit dem Buchwert oder einem höheren Wert angesetzt werden.

Die Einbringung eines Mitunternehmeranteils ist allerdings nur gegeben, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen auf die GmbH übergehen. Dazu zählen auch die Wirtschaftgüter des Sonderbetriebsvermögens. Werden daher Anteile der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG bei der Übertragung der Mitunternehmeranteile zurückbehalten, erfolgt keine Übertragung aller wesentlichen Betriebsgrundlagen. Die Finanzverwaltung hat allerdings beim Bundesfinanzhof Revision gegen dieses steuerzahlerfreundliche Urteil eingelegt.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung