Service-Center

Steuerinformation



Bestellung zum Notgeschäftsführer

Ein Gesellschafter einer Mehrpersonen-GmbH ist nicht zur Übernahme des Notgeschäftsführeramtes verpflichtet.

Grundsätzlich kann durch das Registergericht ein Notgeschäftsführer bestimmt werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine organschaftliche Vertretung der Gesellschaft fehlt oder verhindert ist und ein dringender Fall vorliegt. Das ist immer dann gegeben, wenn die Gesellschafter selbst nicht in der Lage sind, diesen Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben, und der Gesellschaft oder einem Dritten ohne die Bestellung eines Notgeschäftsführers ein Schaden droht.

Bei der Bestimmung des Notgeschäftsführers ist das Registergericht in der Auswahl der Person völlig frei und entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen. Seine Grenzen findet das Ermessen jedoch dann, wenn jemand gegen seinen Willen zum Notgeschäftsführer bestimmt wird. Dies gilt auch für einen GmbH-Gesellschafter. Dabei ist es ohne Belang, dass dieser Gesellschafter einen nicht unerheblichen Geschäftsanteil an der GmbH hält. Eine Bestellung gegen den Willen würde die Ausübung eines gerichtlichen Zwanges bedeuten, für den es in diesem Fall keine gesetzliche Grundlage gibt.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung