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Steuerinformation



Steuerklasseneinteilung

Die Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung bestimmt sich nach dem Grad der Verwandschaft zum Erblasser bzw. Schenker. Dafür gibt es drei Steuerklassen.

Die Höhe der Erbschaft- und Schenkungsteuer hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Schenker oder Erblasser ab. Dies drückt sich in der Steuerklasseneinteilung aus:

Steuerklasse I

Zur Steuerklasse I rechnen aus der Sicht des Erblassers bzw. des Schenkers neben dem Ehegatten und den Kindern des Erblassers oder Schenkers auch dessen Enkel, Urenkel und weitere Abkömmlinge in gerade Linie, sowie die Eltern und Voreltern bei Erwerben von Todes wegen.

Steuerklasse II

Zur Steuerklasse II zählen die Eltern und Voreltern bei Zuwendungen unter Lebenden, Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwiegereltern und -kinder sowie der geschiedene Ehegatte.

Steuerklasse III

Zur Steuerklasse III gehören schließlich alle übrigen Erwerber, z.B. Tanten und Onekl bei Erwerb von Nichten und Neffen sowie die Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft.


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Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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