Service-Center

Steuerinformation



Mehrwertsteuerpaket: Steuerschuldnerschaft

Für Werklieferungen und Leistungen eines ausländischen Unternehmers gilt ab 2010 eine erweiterte Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.

Schon länger sieht das Umsatzsteuerrecht vor, dass in bestimmten Fällen nicht der Leistungserbringer, sondern der Leistungsempfänger die Steuer an das Finanzamt abführen muss. Einer dieser Fälle ist die Werklieferung oder Erbringung einer Dienstleistung durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer. Als Teil des EU-Mehrwertsteuerpakets wird diese Regelung ab 2010 erweitert.

Bisher galt ein Unternehmer nämlich nur dann als im Ausland ansässig, wenn er in Deutschland keine Zweigniederlassung hatte. Zukünftig verlangt das Gesetz nicht nur eine Betriebsstätte statt einer Zweigniederlassung im Inland, sondern diese Betriebsstätte muss den fraglichen Umsatz auch ausgeführt haben. In allen anderen Fällen gilt zukünftig die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers.

Eine weitere Änderung in diesem Zusammenhang verlangt vom Leistungserbringer, dass er in der Rechnung neben der eigenen Umsatzsteueridentifikationsnummer auch die UStIdNr des Leistungsempfängers angibt. Diese Information ist auch deshalb notwendig, weil der Leistungserbringer die UStIdNr in seiner Zusammenfassenden Meldung angeben muss. Um Haftungsrisiken bei der Umsatzsteuer zu vermeiden, sollten beide Geschäftspartner außerdem dokumentieren, auf welcher Grundlage die Entscheidung über die ausführende Betriebsstätte getroffen wurde, wenn sich die Leistung nicht eindeutig zuordnen lässt.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung