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Steuerinformation



Ausschlagung einer Erbschaft durch Sozialhilfeempfänger

Schlägt ein Erbe ohne triftigen Grund eine Erbschaft aus, ist das eine sittenwidrige Benachteilung des Sozialleistungsträgers.

Nach Meinung des Oberlandesgerichts Hamm ist es sittenwidrig, wenn der Empfänger einer werthaltigen Erbschaft diese Erbschaft ausschlägt. Der Sozialleistungsträger würde durch diese Ausschlagung unangemessen benachteiligt. Eine Ausnahme wäre nur denkbar, wenn die Ausschlagung durch ein überwiegendes Interesse des Erben gerechtfertigt ist.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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