Service-Center

Steuerinformation



Vertragswidrige Fahrzeugnutzung durch den Geschäftsführer

Es hängt weiter von den Umständen des Einzelfalls ab, ob eine vertragswidrige Fahrzeugnutzung durch den Gesellschafter-Geschäftsführer als Arbeitslohn oder als verdeckte Gewinnausschüttung zählt.

Wieder einmal musste sich der Bundesfinanzhof mit der Frage befassen, ob die vertragswidrige Privatnutzung des Firmenwagens durch den Gesellschafter-Geschäftsführer zu Arbeitslohn oder zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führt. Während sich der Arbeitslohn nach der 1 %-Regelung richten würde, gilt für die verdeckte Gewinnausschüttung der Fremdvergleichspreis. Weiter verkompliziert wird die Sache dadurch, dass der Körperschaftsteuersenat am Bundesfinanzhof generell von einer verdeckten Gewinnausschüttung ausgeht, während der Lohnsteuersenat in der Regel Arbeitslohn annimmt. Diesmal hat der Lohnsteuersenat entschieden. Zwar schließt der Senat die Möglichkeit einer verdeckten Gewinnausschüttung nicht aus, sieht aber auch gewichtige Anzeichen für Arbeitslohn. Entscheiden muss jetzt letztlich das Finanzgericht, nachdem es die Besonderheiten des Einzelfalls geprüft hat. Die Unsicherheit, welche Vorschrift nun anzuwenden ist, bleibt also weiter bestehen.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung