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Steuerinformation



Rechnungsangaben eines Kleinstunternehmers

Auch ein Kleinstunternehmer muss die Leistungen in seinen Rechnungen hinreichend genau benennen, damit ein Vorsteuerabzug aus der Rechnung zulässig ist.

Auch Kleinstunternehmer müssen in den von ihnen ausgestellten Rechnungen Angaben machen, die eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der von ihnen erbrachten Leistungen ermöglichen. Beschreibungen wie Trockenbauarbeiten, Fliesenarbeiten und Außenputzarbeiten genügen nicht diesen Anforderungen, und eine solche Rechnung berechtigt daher nicht zum Vorsteuerabzug, denn durch derartige Bezeichnungen wird eine mehrfache Abrechnung der Leistungen in einer anderen Rechnung nicht ausgeschlossen.


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Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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