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Steuerinformation



Ambulante Palliativversorgung ist umsatzsteuerfrei

Auch die ambulante Palliativversorgung ist umsatzsteuerfrei, wenn sie unter der Aufsicht qualifizierten medizinischen Personals ausgeführt wird.

Stationäre Hospizleistungen sind in ihrer Gesamtheit umsatzsteuerfrei. Gleiches gilt für ambulante Hospizleistungen, wenn sie von Krankenschwestern oder vergleichbarem medizinischen Fachpersonal erbracht werden. Angesichts der Vergleichbarkeit sind die Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung ebenfalls steuerfrei, wenn sie unter der fachlichen Verantwortung von Ärzten, Krankenschwestern oder anderen vergleichbar qualifizierten medizinischen Fachkräften erbracht werden.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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