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Steuerinformation



Aufwendungen für ein außerhäusliches Arbeitszimmer

Ein baulich abgetrenntes Arbeitszimmer im eigenen Haus wird nicht von der Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer erfasst.

Die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer gilt nicht für einen Büroraum, der baulich so vom Wohnbereich getrennt ist, dass das Büro von der Wohnung aus nur über einen Bereich erreichbar ist, der auch von fremden Personen genutzt wird. Das Finanzgericht Köln hat damit einem Ehepaar Recht gegeben, das in seinem Zweifamilienhaus einen Raum samt WC für die Verwaltung seines Immobilienvermögens abgeteilt hatte.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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