Service-Center

Steuerinformation



Pünktliche Zahlung zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung

Die Bundesagentur darf die freiwillige Arbeitslosenversicherung auch ohne weitere Mahnung beenden, wenn die Beiträge mehr als drei Monate überfällig sind.

Wer arbeitslos ist und sich selbstständig macht, kann die Arbeitslosenversicherung freiwillig fortsetzen, um Ansprüche auf Arbeitslosengeld zu erhalten. Der Beitritt zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung muss nicht nur innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Tätigkeit erfolgen, auch die Beiträge müssen regelmäßig bezahlt werden. Sind die Beiträge für mehr als drei Monate überfällig, endet die Mitgliedschaft in der Arbeitslosenversicherung automatisch. Die Arbeitsagentur darf das Versicherungsverhältnis dann nämlich auch ohne vorherige Mahnung beenden.

Dem Bundessozialgericht genügt ein entsprechender Hinweis auf die Folgen des Zahlungsverzugs im Merkblatt das der Existenzgründer bei seiner Anmeldung erhält. Eine Betreuungspflicht über die Information im Merkblatt hinaus besteht für die Arbeitsagentur nicht. Auch die Krankheit des Existenzgründers entbindet ihn nicht davon, an die regelmäßige Zahlung der Beiträge zu denken. Er hätte eben einen Dauerauftrag einrichten oder eine Einzugsermächtigung erteilen sollen, um die regelmäßige und rechtzeitige Zahlung sicherzustellen, meint das Bundessozialgericht.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung