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Berufliche Veranlassung eines Umzugs

Ein Umzug kann auch ohne Arbeitsplatzwechsel beruflich veranlasst sein.

Ein Umzug kann auch ohne Arbeitsplatzwechsel beruflich veranlasst sein. Voraussetzung ist dann jedoch, dass Sie umziehen, um die Fahrzeit zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte erheblich zu verkürzen. Das ist der Fall, wenn die Fahrzeitverkürzung mehr als eine Stunde beträgt. Damit ist die erhebliche Fahrzeitverkürzung neben dem Arbeitsplatzwechsel ein objektives und sachgerechtes Abgrenzungskriterium für die beruflich motivierte Veranlassung des Umzugs.

Haben Sie den Entschluss, der Fahrzeitverkürzung wegen umzuziehen, einmal gefasst, spielt eine spätere Überlagerung durch andere private Motive keine Rolle. Die Wahl einer Wohnung und die Entscheidung, ob der Lebenspartner ebenfalls Mieter der Wohnung wird, beruhen immer auf rein privaten Überlegungen.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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