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Steuerinformation



Unrichtige Angabe der Rechtsform des Leistungsempfängers

Eine unrichtige Rechtsformangabe in der Rechnung kann den Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug kosten.

Wie wichtig exakte und korrekte Rechnungsangaben im Umsatzsteuerrecht sind, zeigt wieder einmal ein Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg: Die fehlerhafte Angabe der Rechtsform des Leistungsempfängers in Verbindung mit einer verkürzten Namensangabe, die eine Verwechselung mit der unter derselben Anschrift ansässigen Schwester-GmbH nicht ausschließen, führt auch dann zum Verlust des Vorsteuerabzugs, wenn der Rechnungsaussteller die Umsatzsteuer korrekt abgeführt hat.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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