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Steuerinformation



Berufliche Veranlassung des Umzugs nach der Eheschließung

Erfolgt ein Umzug aus Anlass der Eheschließung, so ist die berufliche Veranlassung des Umzugs jeweils getrennt zu prüfen.

Erfolgt ein Umzug von getrennten Wohnorten in eine gemeinsame Familienwohnung aufgrund der Eheschließung, so ist die berufliche Veranlassung des Umzugs für jeden Ehegatten getrennt zu prüfen. Entscheidend dabei ist, dass bei dem Umzug für jeden eine arbeitstägliche Fahrzeitersparnis von mindestens einer Stunde feststeht. Damit ist die berufliche Veranlassung belegt. Dann kommt dem Umstand, dass der Umzug zumindest von der Gründung des gemeinsamen Haushalts beeinflusst war, keinerlei Bedeutung zu.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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