Service-Center

Steuerinformation



Versteckte Pflicht zur elektronischen Steuererklärung

Die Pflicht zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung trifft jetzt auch Steuerzahler, die gar nicht ahnen, dass sie von dieser Pflicht betroffen sind.

Um sich selbst Aufwand zu ersparen, verlangt die Finanzverwaltung in immer mehr Fällen, dass Daten elektronisch übermittelt werden. Was dem Finanzamt Arbeit abnimmt, bedeutet oft zusätzlichen Aufwand für die Steuerzahler. So müssen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 alle Steuerzahler, die "Gewinneinkünfte" erzielen, ihre Einkommensteuererklärung elektronisch abgeben. In erster Linie trifft diese Pflicht Gewerbetreibende und Freiberufler.

Allerdings steckt der Teufel im Detail, denn betroffen sind ebenso zahlreiche Kapitalanleger. Die Betroffenen übersehen nämlich leicht, dass auch eine bloße Beteiligung an einem gewerblichen Fonds, wie oft bei Immobilien üblich, zu Gewinneinkünften und damit zur neuen Übermittlungspflicht führt. Der Deutsche Steuerberaterverband hat diese Regelung bereits kritisiert und fordert vom Bundesfinanzministerium eine Ausnahme für Steuerzahler, die allein aufgrund einer Fondsbeteiligung zur elektronischen Datenübermittlung verpflichtet sind.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung