Service-Center

Steuerinformation



Abzugsverbot gilt nicht für Telearbeitsplatz

Das Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber eine verbindliche Vereinbarung über einen Telearbeitsplatz hat.

Die Kosten für einen Telearbeitsplatz in der eigenen Wohnung sind in vollem Umfang als Werbungskosten abzugsfähig, entschied das Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Wenn sich der Arbeitnehmer auf Grund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber verpflichtet hat, an mehreren Arbeitstagen pro Woche seine Arbeit zu Hause am Telearbeitsplatz zu erbringen, greift das Abzugsverbot für ein häusliches Arbeitszimmer nicht ein. Entscheidend ist hier aber die Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, meint das Gericht. Es genügt also nicht, ein häusliches Arbeitszimmer einfach als Telearbeitsplatz zu titulieren. Wie bei vielen Fragen von grundlegender Bedeutung hat auch hier wieder der Bundesfinanzhof das letzte Wort. Das Gericht hat nämlich die Revision zugelassen, und das Finanzamt wird diesen Weg sicher beschreiten.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung