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Steuerinformation



Fahrten zu mehreren Tätigkeitsorten eines Unternehmers

Auch Unternehmer können maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben und damit für Fahrten zu weiteren Tätigkeitsorten die vollen Fahrtkosten statt nur der Entfernungspauschale steuerlich geltend machen.

Dank der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Arbeitnehmer mit mehreren Tätigkeitsorten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte die tatsächlichen Fahrtkosten statt nur die Entfernungspauschale geltend machen. Das Finanzgericht Münster hat jetzt diese Rechtsprechung auf Unternehmer übertragen. Auch Freiberufler und Unternehmer können nach dem Urteil nur maximal eine regelmäßige Arbeitsstätte haben und dürfen damit für die übrigen Tätigkeitsorte die vollen Fahrtkosten als Betriebsausgaben geltend machen. Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, dem bereits ein ähnlicher Fall vorliegt. Ein Einspruch gegen den Steuerbescheid kann sich also lohnen.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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