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Steuerinformation



Fahrtkosten eines Studenten

Die Fahrtkosten eines Studenten während eines Betriebspraktikums sind in voller Höhe abziehbar, weil der Betrieb keine regelmäßige Arbeitsstätte ist.

Ein Student, der den praktischen Teil seiner Hochschulausbildung in einem Betrieb außerhalb der Hochschule ableistet, hat deswegen trotzdem nicht seine regelmäßige Arbeitsstätte in dem Betrieb. In der Folge sind die Fahrtkosten zum Betrieb nicht nur in Höhe der Entfernungspauschale, sondern in voller Höhe als Werbungskosten abziehbar. Mit dem Urteil bleibt der Bundesfinanzhof seiner neuen Rechtsprechung zu Fahrtkosten für die Berufsausbildung treu.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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