Service-Center

Steuerinformation



Kapitalerträge unter nahe stehenden Personen

Für Kapitalerträge unter Geschwistern gibt es keine Abgeltungsteuer, selbst wenn sich die Geschwister nicht wirklich nahe stehen.

Die meisten Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer. Eine Ausnahme gibt es aber für Zinszahlungen zwischen einander nahe stehenden Personen. Hier gilt auch weiterhin der normale Steuertarif. Allerdings macht das Gesetz keine Angaben dazu, wer als nahe stehende Person zählt. Jedenfalls bei Zinszahlungen unter Geschwistern sieht das Finanzgericht Baden-Württemberg diese Voraussetzung unabhängig von den tatsächlichen Verhältnissen grundsätzlich als erfüllt an.

Im Streitfall hatte sich ein Geschwisterpaar zerstritten, das gemeinsam mit dem Vater an mehreren Betrieben beteiligt war. Wegen des Streits verkaufte die Tochter ihre Gesellschaftsanteile an den Bruder, der das Auseinandersetzungsguthaben in drei jährlichen Raten zahlen musste. Für die Zinsen aus der Ratenzahlungsvereinbarung wollte sie die Abgeltungsteuer in Anspruch nehmen, was das Finanzamt aber mit der Begründung verweigerte, dass der Bruder eine nahe stehende Person sei. Da half auch der Hinweis nichts, dass man sich entfremdet habe und seit dem Tag der Anteilsübertragung außer über die Anwälte keinen Kontakt mehr miteinander hatte.

Auch wenn das Finanzgericht in der typisierenden Einordnung eines Geschwisterpaars als sich nahe stehende Personen kein Problem sieht, hat es die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Es sei nämlich noch nicht entschieden, wie der Begriff der "nahe stehenden Person" genau auszulegen ist. Dort ist bereits ein anderes Verfahren zur gleichen Frage anhängig.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung