Service-Center

Steuerinformation



Behaltensfrist läuft nach dem Tod des Erben weiter

Die fünfjährige Behaltensfrist für die Steuerbegünstigung von Betriebsvermögen läuft auch nach dem Tod des ursprünglichen Erben weiter, womit ein Verkauf durch die Nacherben innerhalb der Frist ebenfalls den Steuervorteil ksotet.

Betriebsvermögen ist bei der Erbschaftsteuer begünstigt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Erbe das Betriebsvermögen zumindest fünf Jahre lang nicht veräußert. Wenn aber der Erbe innerhalb dieser Frist stirbt, stellt sich die Frage, ob damit auch die Behaltensfrist aus dem ersten Erbfall endet und ein Verkauf durch die Folgeerben keinen Wegfall der Steuerverschonung aus dem ursprünglichen Erbfall zur Folge hat. Das Gesetz sieht den Wegfall nur bei einem Verkauf durch den Erwerber (also Erbe oder Beschenkter) vor. Dennoch ist das Finanzgericht Münster der Ansicht, dass die Fünfjahresfrist auch nach dem Tod des Erben weiterläuft und ein Verkauf somit weiterhin steuerschädlich ist. Gegen das Urteil ist allerdings Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt worden, weil es zu dieser Frage noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung