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Steuerinformation



Gestaltung von Werbeanzeigen ist eine gewerbliche Tätigkeit

Die Gestaltung von Werbeanzeigen ist eher handwerklich als künstlerisch geprägt und daher keine freiberufliche, sondern eine gewerbliche Tätigkeit, die der Gewerbesteuer unterliegt.

Ob eine Tätigkeit eher künstlerisch oder eher handwerklich geprägt - und damit gewerblich - ist, ist nicht immer einfach zu beurteilen. Beim Grafik-Design von Prospektwerbung und Werbeanzeigen schließt sich das Finanzgericht Rheinland-Pfalz aber wie zuvor das Finanzamt der Einschätzung der beauftragten Sachverständigen an, dass es sich um eine eher gewerbliche Tätigkeit handelt.


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Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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Standorte

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