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Steuerinformation



Eintragung eines Ausländers als GmbH-Geschäftsführer

Ein ausländischer Staatsbürger kann unter gewissen Umständen als Geschäftsführer einer Deutschen GmbH ins Handelsregister eingetragen werden.

Ein ausländischer Staatsbürger aus einem Nicht-EU-Staat kann nur dann wirksam als Geschäftsführer einer Deutschen GmbH ins Handelsregister eingetragen werden, wenn es ihm erlaubt ist, jederzeit legal nach Deutschland einzureisen. Das Registergericht hat das Recht, die Eintragung von der Vorlage entsprechender Nachweise wie einer Aufenthalts- bzw. Einreiseerlaubnis abhängig zu machen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass er jederzeit seinen Verpflichtungen nachkommen kann.

Erfolgt die Eintragung eines Geschäftsführers ins Handelsregister, obwohl sie gegen diese oder eine gesetzliche Regelung verstößt, so kann das Registergericht sie von Amts wegen löschen.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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