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Steuerinformation



Tarifbegünstigung für mehrjährige Tätigkeiten bei Steuererstattung

Die Tarifbegünstigung für außerordentliche Einkünfte, die geballt zufließen, gilt nicht nur für Zahlungen von Kunden, sondern auch für Steuererstattungen, um die vorher mit dem Finanzamt vor Gericht gestritten wurde.

Wenn Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten geballt zufließen, sieht das Steuerrecht eine Tarifbegünstigung bei der Einkommensteuer zur Minderung von Progressionseffekten vor. Solche "außerordentlichen" Einkünfte können auch vorliegen, wenn die Vergütungen aufgrund einer vorangegangenen rechtlichen Auseinandersetzung atypisch zusammengeballt zufließen. Diese Voraussetzungen können auch bei Unternehmern gegeben sein, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen und diese durch Bilanzierung ermitteln. Das hat der Bundesfinanzhof im Fall eines Unternehmers entschieden, der nach einem Rechtsstreit mit dem Finanzamt Umsatzsteuererstattungen für mehrere Jahre auf einmal erhalten hatte.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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