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Steuerinformation



Zahlung von Lebensversicherungsbeiträgen durch einen Dritten

Übernimmt ein Dritter die Beiträge für eine Lebensversicherung, sind die Beiträge in voller Höhe schenkungsteuerpflichtig, nicht nur in Höhe der Werterhöhung des Versicherungsanspruchs.

Wenn ein Dritter die Prämien für eine Lebensversicherung übernimmt, führt das - sobald die entsprechenden Freibeträge überschritten sind - zu einer steuerpflichtigen Schenkung. Ob dabei aber die Beiträge selbst oder nur die niedrigere Werterhöhung des Versicherungsanspruchs anzusetzen ist, musste jetzt der Bundesfinanzhof entscheiden und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Beiträge in voller Höhe anzusetzen sind. Entscheidend ist, dass in diesem Fall nicht eine mittelbare Schenkung des Versicherungsanspruchs vorliegt, sondern bereits eine unmittelbare Schenkung durch Abgeltung der Zahlungsverpflichtung für die Prämien.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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