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Steuerinformation



Werbungskostenabzug für Geburtstagsfeier mit Arbeitskollegen

Wenn zur Feier nur Arbeitskollegen eingeladen sind, sind die Kosten für die Geburtstagsfeier als Werbungskosten in voller Höhe abziehbar.

Die Kosten für eine Geburtstagsfeier, zu der nur Arbeitskollegen eingeladen sind, können in voller Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz sieht in diesem Fall eine klare berufliche Veranlassung. Zudem fand die Feier in den Räumen des Arbeitgebers und teilweise sogar während der Arbeitszeit statt. Entscheidend war aber der Umstand, dass zu der Feier keine privaten Freunde oder Verwandte eingeladen waren, sondern für diese eine separate Feier ausgerichtet wurde.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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