Service-Center

Steuerinformation



Minderheitsgesellschaftern einer GmbH drohen Nachforderungen

Eine Stimmrechtsbindung führt nur dann zur Befreiung eines Minderheitsgesellschafters von der Sozialversicherungspflicht, wenn sie im Gesellschaftsvertrag verankert ist.

Um auch einem Minderheitsgesellschafter den Unternehmerstatus und damit die Befreiung von der Sozialversicherungspflicht zu sichern, wurden in den letzten Jahren öfter Stimmrechtsbindungsverträge abgeschlossen. Diese Verträge schrieben in der Regel ein Einstimmigkeitsprinzip für Beschlüsse der Gesellschafter vor und schufen so indirekt eine Gleichstellung von Minderheits- und Mehrheitsgesellschaftern.

Dieser Praxis hat das Bundessozialgericht nun aber in drei Urteilen eine klare Absage erteilt. Zwar ist die Stimmrechtsbindung als Gestaltungsmittel nicht generell vom Tisch, aber sie muss im Gesellschaftsvertrag selbst verankert sein, um sozialversicherungsrechtlich wirksam zu sein. Ein separater Stimmrechtsbindungsvertrag, selbst wenn er notariell beglaubigt ist, könne gekündigt werden, meint das Gericht. Wenn die getroffenen Vereinbarungen nicht den neuen Anforderungen des Bundessozialgerichts genügen, drohen den betroffenen Minderheitsgesellschaftern daher spätestens bei der nächsten Betriebsprüfung hohe Nachforderungen für Sozialversicherungsbeiträge.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung