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Steuerinformation



Strafen wegen verletzter Publizitätspflichten

Wer die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses ignoriert oder die einjährige Frist versäumt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Selbst kleinste Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach dem Bilanzstichtag zu veröffentlichen oder zumindest beim Bundesanzeiger zu hinterlegen. Wer diese Publizitätspflicht ignoriert, muss ein Ordnungsgeld von mindestens 2.500 Euro zahlen, wenn der Jahresabschluss nicht innerhalb einer nicht verlängerbaren Nachfrist von 6 Wochen veröffentlicht oder hinterlegt wird. Wie oft das vorkommt zeigt ein aktueller Bericht des Handelsblatts. Demnach sind im letzten Jahr gegen 55.000 der rund 1,1 Millionen publizitätspflichtigen Unternehmen Ordnungsgelder von insgesamt mehr als 81 Millionen Euro festgesetzt worden. Seit Einführung der neuen Publizitätsvorschriften vor 8 Jahren ist so mehr als eine halbe Milliarde Euro zusammengekommen.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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