Service-Center

Steuerinformation



Erhaltungsaufwendungen beim Nießbrauch einer Wohnung

Wird der Abzug größerer Erhaltungsaufwendungen auf mehrere Jahre verteilt, verfällt der verbleibende steuerliche Abzug, wenn der Nießbrauch während des Verteilungszeitraums beendet wird.

Zur Abmilderung des Progressionseffekts dürfen die Kosten für größere Erhaltungsaufwendungen an Wohngebäuden auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilt werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Vermieter Eigentümer oder nur Nießbraucher der Immobilie ist. Bei einem Nießbrauch können aber Teile des Werbungskostenabzugs verloren gehen. Das Finanzgericht Münster hat nämlich entschieden, dass der verbleibende Teil der Aufwendungen nicht vom Eigentümer steuerlich geltend gemacht werden kann, wenn der Nießbrauch innerhalb des Verteilungszeitraums beendet wird. Das Gericht sieht hier keine planwidrige Regelungslücke, denn der Gesetzgeber habe durchaus eine Regelung für die Übertragung der Immobilie vorgesehen. Die gilt aber nur bei einem Verkauf, nicht bei einer Aufhebung des Nießbrauchs. Außerdem sei die Option zur Verteilung freiwillig gewählt worden.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung