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Steuerinformation



Steuersatz auf Fotobücher

Fotobücher sind umsatzsteuerlich keine Bücher und unterliegen damit dem normalen Steuersatz von 19 %.

Fotobücher, die vom Kunden selbst zusammengestellt werden und nicht zur allgemeinen Verbreitung über den Buchhandel bestimmt sind, sind bei der Umsatzsteuer nicht als Schriftwerk begünstigt. In einem Schreiben hat das Bundesfinanzministerium klargestellt, dass Lieferungen und innergemeinschaftliche Erwerbe von Fotobüchern dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegen. Für Lieferungen und Erwerbe vor dem 1. Januar 2017 wird es allerdings nicht beanstandet, wenn der Produzent den ermäßigten Steuersatz anwendet.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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