Service-Center

Steuerinformation



Widerruf der Steuerpauschalierung für Sachzuwendungen

Die Steuerpauschalierung für Sachzuwendungen kann nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs jederzeit rückgängig gemacht werden.

Der Bundesfinanzhof hat zur Steuerpauschalierung für Sachzuwendungen gleich mehrere Fragen beantwortet. Zunächst haben die Richter die gängige Praxis bestätigt, dass die Pauschalierungswahlrechte für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und für Zuwendungen an Nichtarbeitnehmer unabhängig voneinander ausgeübt werden können. Die Wahl muss für beide Pauschalierungskreise jeweils für sämtliche Sachzuwendungen einheitlich getroffen werden.

Während die Finanzverwaltung die einmal ausgeübte Wahl für unwiderruflich hält, hat der Bundesfinanzhof nun klargestellt, dass beide Wahlrechte widerruflich sind. Der Widerruf ist durch die Abgabe einer geänderten Lohnsteuer-Anmeldung beim Finanzamt zu erklären. Eine formlose Erklärung reicht für den Widerruf nicht aus. Außerdem hält es der Bundesfinanzhof für notwendig, dass der Zuwendungsempfänger über den Widerruf informiert wird, damit er von seinen steuerlichen Pflichten erfährt. Erfolgt keine Information des Empfängers, dann kann das eine strafbewehrte Vereitelung des staatlichen Steueranspruchs sein.

Schließlich hat der Bundesfinanzhof noch festgestellt, dass eine geänderte Ausübung des Wahlrechts ein rückwirkendes Ereignis ist. Für den Zuwendungsempfänger beginnt damit bei einem Widerruf die Festsetzungsverjährung für die nun von ihm selbst zu tragende Steuer erst mit Ablauf des Jahres, in dem der Widerruf erfolgt ist.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung