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Steuerinformation



Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen

Es zeichnet sich ab, dass für die Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen wieder eine gesetzliche Regelung geschaffen wird.

Seit 1997 gibt es keine gesetzliche Grundlage für die Steuerbegünstigung von Sanierungsgewinnen mehr. Zwar hat das Bundesfinanzministerium den Erlass der Steuer auf Sanierungsgewinne in einer Verwaltungsanweisung geregelt, doch die hat der Bundesfinanzhof kürzlich als verfassungswidrig eingestuft. Der Bundesrat hat auf diese Entscheidung jetzt reagiert und in seiner Stellungnahme zum Entwurf des "Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen" eine gesetzliche Regelung der Steuerbegünstigung vorgeschlagen. Es ist zwar noch nicht sicher, ob dieser Vorschlag unverändert umgesetzt wird, aber eine gesetzliche Grundlage ist damit bereits absehbar. Die Änderung soll in allen noch offenen Fällen gelten.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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