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Steuerinformation



Verlustausgleich bei verschieden besteuerten Kapitaleinkünften

Ein Ausgleich von Verlusten aus abgeltend besteuerten Kapitalerträgen mit Gewinnen aus normal besteuerten Kapitalerträgen ist möglich, wenn der Steuerzahler eine Günstigerprüfung beantragt.

Wer Verluste aus einer Kapitalanlage erzielt, die der Abgeltungsteuer unterliegt, kann diese entgegen der Meinung der Finanzverwaltung mit anderen Kapitalerträgen verrechnen, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen. Voraussetzung dafür ist laut dem Bundesfinanzhof aber, dass der Kapitalanleger einen Antrag auf Günstigerprüfung stellt. Dadurch werden die Verluste ebenfalls der tariflichen Einkommensteuer unterworfen, womit die Verlustverrechnung möglich wird. Einzige Einschränkung ist, dass dann der Sparer-Pauschbetrag wegfällt, weil bei den regulär besteuerten Kapitalerträgen nur die tatsächlich angefallenen Werbungskosten abgezogen werden können.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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