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Steuerinformation



Abzinsung von Verbindlichkeiten als Ertrag bei der Zinsschranke

Auch Erträge aus der Abzinsung von Verbindlichkeiten sind mit Zinsaufwendungen zu verrechnen und können damit zur Unterschreitung der Freigrenze bei der Zinsschranke führen.

Bei der Prüfung, ob die Freigrenze bei der Zinsschranke von 3 Mio. Euro überschritten ist, sind Erträge aus Kapitalforderungen jeder Art, die den Gewinn erhöht haben, mit dem Zinsaufwand des Unternehmens zu verrechnen. Dazu gehören nach Ansicht des Finanzgerichts Münster auch Erträge aus der erstmaligen Abzinsung von Verbindlichkeiten.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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