Service-Center

Steuerinformation



Unterbrechung der Ausbildung wegen längerer Erkrankung

Auch wenn das Ausbildungsverhältnis wegen einer längeren Erkrankung vorläufig gekündigt werden muss, besteht der Anspruch auf Kindergeld während der Erkrankung des Kindes fort.

Der Anspruch auf Kindergeld besteht fort, wenn ein Kind zwar seine Ausbildung wegen einer länger andauernden Erkrankung unterbrechen muss, aber weiterhin ausbildungswillig ist. Die vorläufige Kündigung des Ausbildungsverhältnisses wegen hoher monatlicher Schulgebühren ist in diesem Fall ebenso unschädlich wie die Tatsache, dass die Dauer der Unterbrechung noch nicht absehbar ist. Entscheidend ist laut einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz allein, dass die Ausbildung aus krankheitsbedingten und damit objektiven Gründen unterbrochen worden ist. Solche Gründe sind auch in anderen Fällen unschädlich, beispielsweise bei einer Schwangerschaft.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung