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Steuerinformation



Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben beim Fiskus

Auch die Finanzverwaltung muss den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung folgen und veröffentlicht ein Merkblatt mit Hinweisen für Steuerzahler.

Am 25. Mai 2018 tritt EU-weit die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Nicht nur Unternehmen, Vereine und andere private Einrichtungen müssen den Vorgaben in der DSGVO folgen, sondern auch öffentliche Institutionen. Um den Informationspflichten zu genügen, hat das Bundesfinanzministerium nun ein sechsseitiges Merkblatt mit Erläuterungen zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung der Steuerzahlerdaten erstellt, das u.a. unter http://www.finanzamt.de und auf der ELSTER-Website abrufbar ist.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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