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Steuerinformation



Berücksichtigung selbst getragener Krankheitskosten

Wer als privat Versicherter Patient Krankheitskosten selbst trägt, um eine Beitragserstattung zu erhalten, kann diese Kosten nicht mit den erstatteten Beiträgen verrechnen.

Verzichtet ein Steuerzahler auf die Erstattung seiner Krankheitskosten, um von seiner privaten Krankenversicherung eine Beitragserstattung zu erhalten, können diese Kosten nicht von den erstatteten Beiträgen abgezogen werden, die ihrerseits die Höhe der abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge gemäß reduzieren. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof erneut bestätigt, dass selbst getragene Krankheitskosten eines privat Versicherten keinen Einfluss auf die Höhe der steuerlich abziehbaren Beiträge haben, unabhängig davon, ob es sich um einen verbindlichen Selbstbehalt handelt oder um den Verzicht auf die Einreichung bei der Versicherung.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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