Service-Center

Steuerinformation



Keine Begrenzung auf hälftigen Aufwand bei der 1 %-Regelung

Nur weil ein Firmenwagen für die Anwendung der 1 %-Regelung mindestens zu 50 % betrieblich genutzt werden muss, folgt daraus keine Beschränkung des Werts der privaten Nutzung auf maximal 50 % des Gesamtaufwands.

Für einen vom Unternehmer auch privat genutzten Firmenwagen setzt die 1 %-Regelung seit 2006 voraus, dass der Firmenwagen zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird. Das bedeutet nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs jedoch nicht, dass es verfassungsrechtlich geboten wäre, die nach der 1 %-Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50 % der im Kalenderjahr angefallenen Gesamtaufwendungen für den Firmenwagen zu begrenzen, weil es dem Unternehmer jederzeit freisteht, ein Fahrtenbuch zu führen. Vor allem bei einem Gebrauchtwagen ist es daher gut möglich, dass die nach der 1 %-Regelung zu versteuernde Nutzungsentnahme einem Großteil der jährlichen Aufwendungen entspricht, selbst wenn das Fahrzeug überwiegend betrieblich genutzt wird.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung