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Steuerinformation



Geschäftsveräußerung durch Übereignung des Inventars

Auch der Verkauf des Inventars einer Gaststätte, deren Räume von einem Dritten angemietet sind, kann eine umsatzsteuerfreie Geschäftsveräußerung sein.

Der Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter ist eine umsatzsteuerpflichtige Leistung, während eine Geschäftsveräußerung im Ganzen von der Umsatzsteuer befreit ist. Nicht immer ist die Abgrenzung eindeutig, was zu erheblichen steuerlichen Risiken führen kann. Beispielsweise hat der Bundesfinanzhof dem Käufer eines Gaststättenbetriebs den Vorsteuerabzug versagt, weil er der Meinung ist, dass schon die Übertragung des Inventars der Gaststätte eine Geschäftsveräußerung im Ganzen darstellt, auch wenn die für den Betrieb notwendige Immobilie und einzelne Inventargegenstände von einem Dritten angemietet sind. Der Käufer konnte diese Gegenstände weiter anmieten und damit den Betrieb fortführen.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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