Service-Center

Steuerinformation



Studienkosten trotz Stipendium abziehbar

Ein Stipendium zur Bestreitung des Lebensunterhalts während des Studiums wird nicht auf die Werbungskosten für das Studium angerechnet.

Stipendien zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts während des Studiums mindern nicht den Werbungskostenabzug für eine Zweitausbildung. Das Finanzgericht Köln hat daher überwiegend einem Studenten rechtgegeben, nachdem das Finanzamt die Stipendienzahlungen in voller Höhe auf die geltend gemachten vorweggenommenen Werbungskosten für das Studium angerechnet hatte. Eine Anrechnung sei nur in Höhe von 30 % des Stipendiums zulässig, da 70 % auf die Kosten der allgemeinen Lebensführung entfielen und das Stipendium nicht auf die Bestreitung von Bildungsaufwendungen beschränkt war. Das Gericht ermittelte die nicht anzurechnenden Beträge anhand der allgemeinen Lebenshaltungskosten eines Studenten.


Drucken E-Mail

Was können wir für Sie tun?

Rufen Sie uns an!

Ob Freiberufler, Gewerbetreibender, Unternehmer oder Privatperson. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Über uns

Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

Datev        Datev


Standorte

Kanzlei Herrsching

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08152/925 853
Fax: 08152/925 852
Mühlfelder Straße 34, 82211 Herrsching
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung


Kanzlei Weßling

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 08153/4098 638
Fax: 08153/4098 639
Am Biberholz 1, 82234 Wessling
Öffnungszeiten:
Mo. bis Do. 8:00 - 16:30
Fr. 8:00 - 12:00
Sonst nach Vereinbarung