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Steuerinformation



Abzug von Haftungsschulden bei einer Organgesellschaft

Eine Organgesellschaft, die vom Finanzamt für die Körperschaftsteuer des Organträgers in Haftung genommen wird, leistet damit eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Wenn das Finanzamt eine Organgesellschaft für die Körperschaftsteuerschulden des Organträgers in Haftung nehmen will, fallen die von der Organgesellschaft getragenen Beträge nicht unter das Abzugsverbot für die Körperschaftsteuer. Stattdessen sind die Zahlungen nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs eine verdeckte Gewinnausschüttung. So oder so sind die Zahlungen der Organgesellschaft also nicht steuermindernd abziehbar.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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