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Steuerinformation



Anerkennung von Verlusten aus Knock-out-Zertifikaten

Die Anschaffungskosten eines Knock-out-Zertifikats führen nach Eintritt des Knock-out-Ereignisses grundsätzlich zu steuerlich abzugsfähigen Verlusten.

Seit Einführung der Abgeltungssteuer sind grundsätzlich alle Wertveränderungen in Verbindung mit Kapitalanlagen steuerlich relevant. Aus diesem Grund können auch die Anschaffungskosten von Knock-out-Zertifikaten als Verlust bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend gemacht werden, wenn das Knock-out-Ereignis eintritt. Dabei spielt es nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs keine Rolle, ob die Knock-out-Zertifikate als Termingeschäft anzusehen sind oder nicht, da ein Abzug in beiden Fällen möglich wäre.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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