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Steuerinformation



Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrags auch bei Verlust

Ein Altersentlastungsbetrag ist auch dann anzusetzen, wenn er einen bereits bestehenden Verlust weiter erhöhen würde.

Der Altersentlastungsbetrag ist im Rahmen der Verlustfeststellung auch dann zu berücksichtigen, wenn sich dadurch ein nicht ausgeglichener Verlust weiter erhöht. Entgegen der Ansicht des Finanzamts ist das Finanzgericht Köln davon überzeugt, dass eine verlusterhöhende Wirkung des Entlastungsbetrags weder dem Gesetzestext noch dem Sinn und Zweck der Regelung widerspricht. Allerdings hat das Finanzamt Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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