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Steuerinformation



Übertragung thesaurierter Gewinne auf eine Stiftung

Die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung führt nicht zur Nachversteuerung bisher ermäßigt besteuerter thesaurierter Gewinne.

Thesaurierte Gewinne werden bei der Einkommensteuer auf Antrag mit einem günstigeren Steuersatz besteuert. Allerdings erfolgt im Fall der Betriebsaufgabe, Umwandlung oder in bestimmten anderen Fällen eine Nachversteuerung der begünstigten Gewinne. Der Bundesfinanzhof hat nun jedoch klargestellt, dass die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung entgegen der Auffassung des Fiskus kein Tatbestand ist, der eine Nachversteuerung auslöst.


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Die 5-Seen Steuerberatung begleitet seine Mandanten sowohl bei unternehmerischen und steuerlichen Entscheidungen als auch bei privaten (Vermögens)Angelegenheiten. Wir stehen Ihnen mit drei Steuerberatern und sieben Buchführungsspezialisten an unseren Standorten in Herrsching und Weßling zur Verfügung. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne in Ihren Räumlichkeiten. Unsere Mandanten schätzen unsere persönliche Betreuung und pro aktive Beratung, die auch Bestandteil unseres Unternehmensleitbildes ist.

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