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Steuerinformation



Günstigere Mittelstandskredite des Bundes

Mit Wirkung vom 2. Januar 2003 werden die Zinsen für alle neuen ERP-Förderkredite um 0,25 Prozentpunkte ermäßigt.

Um der Konjunkturflaute zu begegnen und Existenzgründungen zu fördern reduziert der Bund die Zinsen für ERP-Förderkredite. Zudem soll damit eine Anpassung an die jüngste Zinssenkung der Europäischen Zentralbank angestrebt werden.

Der ERP-Regelzinssatz beträgt nominal nunmehr in den neuen Ländern und Berlin 4,50 % (vorher 4,75 %), im übrigen Bundesgebiet 4,75 % (vorher 5,00 %) bei 100 %-iger Auszahlung. Für das KfW-Mittelstandsprogramm wird gleichzeitig der Zinssatz nunmehr auf nominal 4,05 % (vorher 4,30 %) bei 96 %-iger Auszahlung ermäßigt. Das DtA-Existenzgründungsprogramm hat zukünftig einen Zinssatz von 4,30 % (vorher 4,55 %) bei ebenfalls 96 %-iger Auszahlung.

Diese neuen Zinssätze sind anwendbar auf mittelständische Unternehmen mit mindestens durchschnittlicher Bonität. Sofern Bonität und Sicherheiten des Kreditnehmers dies als geboten erscheinen lassen, können die Hausbanken bei der Vergabe der Förderkredite die Programmzinssätze durch einen Risiko-Zinsaufschlag um bis zu 0,50 %-Punkte erhöhen. Kreditanträge der deutschen Wirtschaft nehmen die jeweiligen Hausbanken entgegen.


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